Vertragliche vereinbarung für die Anmietung einer stilwerk Vitrine
zwischen der stilwerk Agency GmbH, Grosse Elbstrasse 68, 22767 Hamburg - Vermieter -
und dem Kunden wie im jeweiligen Angebot/ Rechnung angeben - Mieter -
Vorbemerkung
Der Vermieter ist von dem Eigentümer mit Management und Verwaltung des Objekts stilwerk Hamburg, Große Elbstraße 68, 22767 Hamburg, beauftragt. Zu seinen Aufgaben zählt neben der Durchführung von Sonderveranstaltungen unter anderem auch die Vermietung von Sonderflächen und Vitrinen im eigenen Namen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien folgendes:
§ 1
Mietgegenstand
Der Vermieter stellt dem Mieter eine Glasvitrine der Größe 1,79m x 0,80m im stilwerk Hamburgzur Verfügung.
§ 2
Mietzweck
Die Vermietung erfolgt zu Ausstellungszwecken. Die konkrete Dekoration des Mietgegenstands muss dem stilwerk-Konzept entsprechen und ist jeweils im Vorfeld mit dem Vermieter abzustimmen.
§ 3
Mietzeit
Die Mietvertraugdauer ist im jeweiligen Angebot/ Rechnung geregelt. Von beiden Parteien kann das Mietverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.
§ 4
Entgelt
Das zuentrichtende Endgeld ist im jeweiligen Angebot/ Rechnung geregelt. Das Entgelt ist zahlbar im Voraus in einer Summe für die gesamte Festlaufzeit zu Beginn des Mietverhältnisses und sodann im Falle einer Fortsetzung quartalsweise im Voraus nach der Erhalt der Rechnung.
§ 5
Haftung
Der Mieter haftet dem Vermieter für alle durch ihn oder einen seiner Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführten Schäden an der Vitrine. Vorhandene Mängel: Deckplatte schief und Füße nicht vollständig.
§ 6
Sonstige Vereinbarungen
Der Vermieter hat die Vitrinen jeweils mit einem Schloss gesichert. Ein Schlüssel hierfür erhält der Mieter am ersten Werktag nach Mietbeginn vom Empfangsteam im Erdgeschoss. Eine Rückgabe der Schlüssel hat spätestens am letzten Werktag der Mietzeit zu erfolgen.
Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten wird der Vermieter dem Mieter auf Wunsch bereits vor Beginn der Mietzeit die Telefonnummer des Vormieters mitteilen.
Die Vitrine ist während des Mietzeitraums in einem sauberen Zustand zu halten und nach dessen Beendigung innen gereinigt zurückzugeben. Die Außenreinigung übernimmt der Vermieter.